Bundesrat weitet Zertifikatspflicht aus – was ändert jetzt für den Arbeitgeber?
Der Schweizer Bundesrat war sich in der Frage der erweiterten Zertifikatspflicht einig und will so den Fehler des «Zu-spät-Reagierens» aus dem vergangenen Jahr offensichtlich nicht mehr wiederholen.
Ab kommenden Montag, den 13. September 2021 weitet der Bundesrat die Zertifikatspflicht aus. Wer ab nächster Woche kein COVID-Zertifikat besitzt, kann am öffentlichen Leben in der Schweiz praktisch nicht mehr teilnehmen.
Was ändert für den Arbeitgeber? Welche wichtigen Fragen sind mit der anstehenden Ausweitung der Zertifikatspflicht verbunden? Was muss der Arbeitgeber neu berücksichtigen? Lesen Sie nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten aus Sicht des Arbeitgebers.
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(Veröffentlicht 09.09.21)
Lesedauer: 10 Minuten
Der Schweizer Bundesrat war sich in der Frage der erweiterten Zertifikatspflicht einig und will so den Fehler des «Zu-spät-Reagierens» aus dem vergangenen Jahr offensichtlich nicht mehr wiederholen. Nun wird es ernst: die Ausweitung der Zertifikatspflicht soll der aktuell heiklen COVID-19-Situation im Lande entgegenwirken und einen raschen Anstieg der Fallzahlen verhindern. Zudem reduziert das Zertifikat nach offizieller Lesart die Gefahr, dass ungeimpfte Personen angesteckt werden. Die erweiterte Zertifikatspflicht gilt ab kommenden Montag, den 13. September 2021. Wer ab nächster Woche kein COVID-Zertifikat besitzt, kann am öffentlichen Leben in der Schweiz praktisch nicht mehr teilnehmen.
Was ändert für den Arbeitgeber? Welche wichtigen Fragen sind mit der anstehenden Ausweitung der Zertifikatspflicht verbunden? Was muss der Arbeitgeber neu berücksichtigen?
Der Schweizer Berufsalltag wird die konkreten Auswirkungen der erweiterten Zertifikatspflicht in den nächsten Wochen aufzeigen. Und wie in der Vergangenheit wird in der COVID-19-Pandemie neben der arbeitgeberrechtlichen Fürsorge auch ein gerütteltes Mass an gesundem Menschenverstand und Pragmatismus gefragt sein.
Die wichtigsten 12 Fragen und Antworten aus Sicht des Arbeitgebers:
Ab wann und für wie lange gilt die Verordnung für die ausgeweitete Zertifikatspflicht? | Der Schweizer Bundesrat führt am kommenden Montag, den 13. September 2021 die Verordnung ein und diese ist vorläufig bis zum 24. Januar 2022 zeitlich befristet. Klar ist aber, dass die Verordnung je nach epidemiologischer Lage in der Schweiz verlängert werden könnte. |
Für wen gilt die ausgeweitete Zertifikatspflicht? | In der Schweiz sind Personen unter 16 Jahren grundsätzlich von der Zertifikatspflicht ausgenommen, alle anderen Personen in der Schweiz unterliegen somit der erweiterten Zertifikatspflicht. |
Kann das Zertifikat kontrolliert werden? | Ja, es existiert eine COVID-Check-App für Smartphones und Tablets, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Mit dieser App wird der QR-Code, der auf dem Zertifikat abgedruckt ist, einfach gescannt. Der Name des Inhabers und ob das Zertifikat gültig ist, wird sofort ersichtlich. Zusätzlich muss ein gültiger Ausweis (Pass/ID) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass das Zertifikat zur «richtigen Person» gehört. |
Was sagt die COVID-Check-App über den Zertifikats-Inhaber aus? | Die COVID-Check-App stellt sicher, ob der Inhaber ein gültiges Zertifikat besitzt. Mehr nicht, denn ob eine Person geimpft, getestet oder genesen ist, ist nicht ersichtlich. |
Kann ein Arbeitgeber von seinen Angestellten ein Zertifikat verlangen? | Wenn der Arbeitgeber am Arbeitsplatz ein betriebliches Schutz- oder ein Testkonzept einführen möchte, darf er die Angestellten nach einem Zertifikat fragen. Eine weitere Verwendung von persönlichkeitsbezogenen Informationen oder von Testresultaten der Angestellten ist allerdings untersagt. |
Kann ein Arbeitgeber von seinen Angestellten einen COVID-Test verlangen? | Arbeitgeber, die von ihren Angestellten einen COVID-Test verlangen, müssen die anfallenden Testkosten hierfür übernehmen. Werden dagegen im Unternehmen im Rahmen eines gelebten Schutzkonzeptes regelmässig COVID-Tests durchgeführt, übernimmt allenfalls der Bund die anfallenden Kosten. |
Soll der Arbeitgeber die Maskenpflicht anordnen oder die Zertifikatspflicht einführen? | Der Arbeitgeber konnte bis anhin im Dienstleistungsbereich, in der Administration oder in der Produktion bei den Angestellten den COVID-Status nicht überprüfen. Neu kann der Arbeitgeber von seinen Angestellten ein COVID-Zertifikat oder eine Maskenpflicht verlangen. |
Welche Optionen hat der Arbeitgeber neu bei internen Sitzungen? | Der Arbeitgeber hat im Grunde genommen neu die Option, das COVID-Zertifikat zwingend für interne Sitzungen vorzuschreiben. Im Berufsalltag werden wohl arbeitgeberrechtliche Vorgaben wie «Schutzmaske oder Zertifikat» Platz greifen. Denkbar ist natürlich jetzt aber auch eine Vorgabe, die eine physische Teilnahme der Angestellten nur noch mit COVID-Zertifikat erlaubt. |
Was muss der Arbeitgeber im Rahmen des Datenschutzgesetzes berücksichtigen? | Die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes sind stets uneingeschränkt einzuhalten, deshalb wird beispielsweise beim Schutz-oder Testkonzept eine schriftliche Dokumentation gefordert. Die COVID-Check-App liefert deshalb zum Beispiel keine persönlichen Gesundheitsdaten. |
Wie ist eine Auslandreise zu planen? | Das Schweizer COVID-Zertifikat ist kompatibel mit jenem der EU-Länder und kann bei einer Einreise problemlos überprüft werden. Wer also in Europa mit einem gültigen Schweizer COVID-Zertifikat unterwegs ist, sollte bei der Ein- oder Ausreise keine Probleme haben. |
Was passiert, wenn jemand ein «gefälschtes Zertifikat» vorlegt? | COVID-Zertifikate zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt, da aus rechtlicher Sicht eine Urkundenfälschung vorliegt. Gemäss Schweizer Strafgesetzbuch wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldbusse bestraft, wer eine Urkunde fälscht und diese zur Täuschung braucht. |
Was passiert, wenn eine Person kein gültiges Zertifikat vorweisen kann, obwohl dies gesetzlich gefordert ist? | Hält sich eine Person ohne gültiges Zertifikat an einem Ort in der Schweiz auf, obwohl ein solches Zertifikat neu gefordert wird, wird mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 bestraft. |
Die Fragen zusammengefasst in einem praktischen Merkblatt zum Ausdrucken finden Sie hier.