Offizielle Antwort auf den offenen Bundesratsbrief und den Antrag an das Staatssekretariat der Wirtschaft (SECO) vom 17. April 2020:

I Aktuelles

«Sehr geehrter Herr Rotermund
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben und die Erläuterungen zu den speziellen Bedürfnissen Ihrer Branche. Es ist in der Tat störend, wenn die COVID-19-Verordnung 2 oder die einzelnen Lockerungsschritte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das SECO setzt sich stark dafür ein, solche Wettbewerbsverzerrungen soweit möglich zu verhindern.», schreibt Eric Scheidegger, Stv. Direktor SEC0, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik, am 4. Mai 2020.


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Bekanntlich hat der Bundesrat unter anderem am 16. April 2020 anlässlich der offiziellen Medienkonferenz den Ladenöffnungszeitpunkt für Ladentypen «Bau- und Gartenfachmärkte» auf Montag, den 27. April 2020 festgelegt. Swissavant – Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt hat daraufhin in Wahrnehmung der Interessenslage aller Verbandsmitglieder ohne jeglichen Zeitverzug am Folgetag einen Präzisierungs- und Erweiterungsantrag an den Bundesrat und zeitgleich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gestellt.

Das Ziel war, die sich abzeichnenden wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen für unsere Mitglieder mit einem offenen Ladengeschäft zu verhindern und so das saisonale Verkaufsgeschäft nicht der Grossfläche zu überlassen. Denn eine zeitgleiche Ladenöffnung ist hier für unsere Handelssegmente und Mitglieds-Unternehmen nämlich von existenzieller Bedeutung.

Lesen Sie hier das SECO-Antwortschreiben in voller Länge:

Antwort SECO betreffend Ladenöffnung vom 20.04.2020