Offener Brief an den Bundesrat
Präzisierungs- und Erweiterungsantrag für Ladenöffnung per 27. April 2020 formuliert.
Bekanntlich hat der Bundesrat unter anderem am 16. April 2020 anlässlich der offiziellen Medienkonferenz den Ladenöffnungszeitpunkt für Ladentypen «Bau- und Gartenfachmärkte» auf Montag, den 27. April 2020 festgelegt. Swissavant – Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt hat daraufhin in Wahrnehmung der Interessenslage aller Verbandsmitglieder ohne jeglichen Zeitverzug am Folgetag einen Präzisierungs- und Erweiterungsantrag an den Bundesrat und zeitgleich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gestellt
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Das Ziel ist, die sich abzeichnenden wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen für unsere Mitglieder mit einem offenen Ladengeschäft zu verhindern und so das saisonale Verkaufsgeschäft nicht der Grossfläche zu überlassen. Denn eine zeitgleiche Ladenöffnung ist hier für unsere Handelssegmente und Mitglieds-Unternehmen nämlich von existenzieller Bedeutung.
Der Bundesrat ist nun aufgefordert, die verschiedenen Ladentypen unserer Mitglieder im Sinne einer Präzisierung und Erweiterung den Ladentypen «Bau- und Gartenfachmärkte» uneingeschränkt gleichzustellen.
Wir raten aber allen Mitgliedern zum gegebenen Zeitpunkt ohne einer rechtsverbindlichen Zusicherung von Seiten des Bundesrates resp. SECO dringendst davon ab, die Handelsaktivitäten am 27. April 2020 im Alleingang aufzunehmen und das Ladengeschäfte wieder zu öffnen. In der jüngsten Vergangenheit haben einzeln geahndete Verstösse gegen das vom Bundesrat verordnete Notrecht zu exorbitaten Strafzahlungen geführt. In diesem Sinne sind unsere Mitglieder gut beraten, die Entwicklungen vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise täglich zu beobachten, neu zu bewerten und nur gesetzeskonforme Massnahmen zu treffen. Von einer überstürzten Ladenöffnung ohne Rechtsgrundlage ist folgerichtig strikte Abstand zu nehmen!
Lesen Sie hier den Präzisierungsantrag an den Bundesrat: Antrag an BR vom 17.04.2020 Ladenöffnung