Kreditantrag? Facts & Figures!
Motivation für «Kredite» und «Solidarbürgschaften»
Die bundesrätliche Verordnung hat das Ziel, die wirtschaftlichen negativen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern und insbesondere die sich daraus ergebenden Liquiditätsengpässe für die Unternehmungen in zeitlicher Hinsicht zu überbrücken.
Einen Sanierungs- und/oder Wachstumskredit ist für alle Unternehmungen aber ausgeschlossen.
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Kreditantrag
Die teilnehmenden Banken und die Post stellen die entsprechenden Formulare für den Kreditantrag «online» zur Verfügung. Bestandeskunden werden wohl innerhalb weniger Stunden einen Kreditentscheid erhalten; Neukunden werden sich wohl 3-4 Tage gedulden müssen.
Konditionen
Die Konditionen sind bekannt: ab 500’000 CHF ist ein Zins von 0.5 % geschuldet. Darunter sind weder Zinsen, noch Gebühren fällig.
Grossbanken
Die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse haben angekündigt, mit dem vom Bund verabschiedeten Garantieprogramm keinen Gewinn erzielen zu wollen. Sollte ein solcher Gewinn dann doch anfallen, haben beide Bankinstitute eine Geldspende angekündigt.
Missbrauchsfälle
Missbrauch im Rahmen der unproblematischen und raschen Kreditgewährung kann nicht ausgeschlossen werden. Werden falsche Angaben beim Kreditantrag gemacht, sind Bussen bis zu 100’000 CHF möglich. Alle bewilligten Kredite werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Unternehmer, die doppelte Kreditanträge einreichen, werden also schnell «auffliegen».
Sicherheit
Die Unternehmen müssen keine Sicherheiten leisten, da der Bund die Überbrückungskredite bis 500’000 CHF garantiert. Sicherheiten sind also erst dann zu leisten, wenn ein höherer Überbrückungskredit beantragt wird.
Rückzahlung
Die gesprochenen Kredite sind keine «À-fonds-perdu-Zahlungen» an die Unternehmungen. Die maximale Rückzahlungsfrist ist auf sieben Jahre angesetzt. Die Bürgschaftsorganisation wird aber informiert, wenn ein Unternehmen mit den Zinszahlungen oder der angegebenen Amortisation in Verzug gerät.
Verschuldungsquote (Fremdkapital)
In den nächsten zwei Jahren wird der aufgenommene Überbrückungskredit im Rahmen des Garantieprogramms nicht als «Fremdkapital» eingestuft. Die Verschuldungssituation der Unternehmungen wird also nicht negativ tangiert.
Dividenden
Solange die Überbrückungskredite in Anspruch genommen werden, solange dürfen die Unternehmungen keine Dividenden ausschütten.
Investitionen
Wer am Garantieprogramm des Bundes teilnimmt, darf das verbürgte Darlehen nicht für Erweiterungsinvestitionen benutzen. Ersatzinvestitionen sind dagegen erlaubt.
Amortisationen
Die Rahmenbedingungen für die Überbrückungskredite sind so ausgestaltet, dass die Unternehmer ein hohes Interesse an einer raschen Rückführung der Kredite haben müssen.
Ausnahmen
Nicht jede Unternehmung erhält einen Überbrückungskredit aus dem Garantieprogramm des Bundes: Unternehmen mit finanziellen Problemen vor anfangs März 2020 werden wohl einen abschlägigen Kreditentscheid erhalten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500 Mio. CHF sind ebenfalls vom Garantieprogramm ausgenommen.
Sonderfälle
Unternehmerspezifische Lösungen wird es wohl für die Fluggesellschaft SWISS und auch für den Flughafendienstleister Swissport geben müssen, wenn diese zwei Unternehmungen eine unternehmerische Zukunft in der Schweiz haben sollen.