Kreditantrag? 10 Wichtige Antworten!
Was Unternehmer jetzt wissen müssen!

I Aktuelles

1. Update, 25.03.2020, 15.30 Uhr
Der Bundesrat hat ein auf Notrecht basierendes Massnahmenpaket von über 40 Mrd. CHF verabschiedet und hält die Schweizer Wirtschaft damit am Laufen. Schwerpunkt ist ein sogenanntes Garantieprogramm im Umfang von über 20 Mrd. CHF, welches unbürokratisch allen Unternehmen mit Liquiditätsengpässen helfen soll. Die vom Bund verbürgten Überbrückungskredite sind aber limitiert: Bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF können dem Unternehmer zu einem moderaten Zinssatz – zu 0% bis 0,5 Mio. CHF, ab 0,5 Mio. CHF zu 0,5% – zur Verfügung gestellt werden.


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Lesen Sie die 10 wichtigsten Antworten zu den aktuellen Fragen rund um das lancierte Garantieprogramm des Bundes.
Stand: 25. März 2020, 15:30

1. Wer kann an diesem bundesrätlichen Garantieprogramm teilnehmen?
Es können sich Einzelunternehmen, Personengesellschaften und/oder juristische Personen um die verbürgten Überbrückungskredite bei einer am Programm teilnehmenden Bank bewerben.

2. Welche Arten von Überbrückungskrediten hat der Bundesrat nun gesprochen?
Es gibt dabei zwei Arten von unbürokratischen Überbrückungskrediten: Für einen Kreditbedarf bis 500 000 CHF müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Ausfüllen eines von der Bank aufgelegten Formulars und
  • eine bestehende Kundenbeziehung zu einer der am Programm teilnehmenden Banken.

Der Bund garantiert zu 100% für diesen Kredit.

Für einen Kreditbedarf über 500 000 CHF müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Ausfüllen eines von der Bank aufgelegten Formulars,
  • eine zusätzliche Kreditprüfung und
  • eine bestehende Kundenbeziehung zu einer der am Programm teilnehmenden Banken.

Der Bund garantiert zu 85% und 15% wird durch die Bank garantiert.

3. Kann ich mich als Unternehmer in jedem Falle um einen vom Bundesrat verbürgten Überbrückungskredit bewerben?
Nein, die kreditgebende Bank wird in jedem Falle eine rudimentäre Prüfung des Antrages vornehmen. Unternehmen, die bereits vor Ausbruch der «Corona-Krise» Liquiditätsengpässe hatten, haben eine sehr geringe Chance, einen solchen Überbrückungskredit zu erhalten.

4. Wie lange wird es dauern, bis der Überbrückungskredit von der Bank gesprochen ist?
Bundesrat Ueli Maurer hat an der offiziellen Pressekonferenz eine unbürokratische, unkomplizierte und rasche Kreditvergabe versprochen. Ein Formular, eine halbe Stunde Wartezeit und das Geld ist verfügbar! Ganz so einfach wird es aber nicht funktionieren. Mit 1 oder 2 Tage(n) sollte man dann schon rechnen.

5. Ab wann kann der Unternehmer mit der Hausbank Kontakt aufnehmen?
Das Garantieprogramm wird mittels einer Notverordnung am Mittwoch, den 25. März 2020 verabschiedet. Nach Inkraftsetzung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte kann der Unternehmer ab Donnerstag, den 26. März 2020 auf seine Hausbank zugehen.

6. Welche Laufzeiten sind für die verbürgten Überbrückungskredite angedacht?
Für die Laufzeit ist eine Zeitspanne von 5 Jahren fixiert. Die Amortisation hat in dieser Zeitspanne zu erfolgen. Für Härtefälle kann eine Verlängerung von 2 Jahren beantragt werden.

7. Welcher Zinssatz ist für den verbürgten Überbrückungskredit geschuldet?
Die Zinsen der vom Bundesrat gesprochenen Überbrückungskredite sind:

  • bis 0,5 Mio. CHF: 0%
  • ab 0,5 Mio. CHF: 0,5%

8. Gibt es auch Hilfsprogramme, Finanzhilfen oder Überbrückungskredite vonseiten der Kantone?
Verschiedene Kantone haben ebenfalls reagiert und Hilfsprogramme für die einheimischen Unternehmer angekündigt oder bereits verabschiedet. So hat beispielsweise die Zürcher Regierung ein Hilfspaket von 500 Mio. CHF in Aussicht gestellt.
Interessierte Unternehmen konsultieren am besten regelmässig die kantonalen offiziellen Websites! Zum Beispiel für den Kanton Zürich: www.zh.ch oder für den Kanton Bern: www.be.ch.

9. Kann ich als Unternehmer von beiden Hilfspaketen – also vom Bund wie vom Kanton – finanzielle Unterstützung erwarten?
Nein, das vom Bundesrat gesprochene Garantieprogramm hat subsidiären Charakter. Wer sich als Unternehmer beim kantonalen Hilfspaket einschreibt und bewirbt, kann nicht gleichzeitig beim bundesrätlichen Garantieprogramm teilnehmen!

10. Wann sind die definitiven Konditionen (Laufzeit, Zinsen, Unterlagen usw.) für die verbürgten Überbrückungskredite bekannt?
Diese bundesrätliche Notverordnung über das 40-Mrd.-CHF-Garantieprogramm am Donnerstag, den 26. März 2020, 00.00 Uhr, in Kraft gesetzt. Die an diesem Garantieprogramm teilnehmenden Banken werden dann alle Details und Vorkehrungen aufgeschaltet haben.