Die Entscheide zur Ermittlung der Noten im angepassten Qualifikationsverfahren 2020 sind gefällt!

I Aktuelles

Die Entscheide zur Notenermittlung im angepassten Qualifikationsverfahren 2020 wurden am 4. Mai 2020 gefällt und gelten für alle 28 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen im Detailhandel.


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Nachfolgend für Sie nochmal kurz zusammengefasst:

  • Keine praktischen Prüfungen im Lehrbetrieb (bereits bekannt)
  • Keine schriftliche/mündliche Prüfungen an der Berufsschule (bereits bekannt)

Entscheid vom 4. Mai 2020
Note für Branchenkenntnisse (z.B. Haushalt oder Eisenwaren)

  • Betriebliche Schlussbeurteilung (40%) ⇒ Eingabefrist bis 31. Mai 2020 verlängert
  • Durchschnitt üK-Note (40%)
  • Note allgemeine Branchenkunde ABK (20%)

Note Berufsschule:

  • Erfahrungsnoten 3. – 5. Semester (für Detailhandelsfachleute EFZ)
  • Erfahrungsnoten 3. Semester (für Detailhandelsassistent-inn-en EBA)

Sämtliche Unterlagen sind auf der BDS-Website zur weiteren Information unter nachstehendem Link aufgeschaltet:

BDS-Website; Angepasstes QV 2020