Schutzkonzept für Mitglieder
Keine Maskenpflicht, aber Abstand halten und Hygienevorschriften beachten!
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Geschäfte (Baumärkte) wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
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Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen. Falls sie noch kein Schutzkonzept haben, müssen sie ein solches erstellen und umsetzen. Für all diese Anpassungen wird ihnen eine angemessene Frist gewährt.
Nach Prüfung unseres EKAS-Beauftragten kann das vom Bund für die Unternehmungen zur Verfügung gestellte tätigkeitsspezifische Standard-Schutzkonzept für Eisenwaren- und später Haushaltsgeschäfte (voraussichtlich ab 11. Mai 2020) angewendet werden.
Achtung: Das Schutzkonzept ist von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes zu unterzeichnen!
Standard-Schutzkonzept Haushalt und Eisenwaren
Weitere Informationen – gut zu wissen und zu kennen:
Empfehlung: Masken tragen, aber richtig!
Skizze Verkaufsfläche mit Markierungen
Pandemieplan: Handbuch für betriebliche Vorbereitung