Aktuelle Brancheninformationen zum Qualifikationsverfahren 2020
«Antrag auf Durchführung»
Als Trägerorganisation der zwei Ausbildungs- und Prüfungsbranchen «DHF EFZ Eisenwaren/DHA EBA Eisenwaren» und «DHF EFZ Haushalt/DHA EBA Haushalt» hat Swissavant – Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt mit Datum vom 11. April 2020 den Antrag bei der zuständigen Kommission für Qualifikationsverfahren (KQV) der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) gestellt, die Qualifikationsverfahren (KQV) seien durchzuführen.
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Als Trägerorganisation der zwei Ausbildungs- und Prüfungsbranchen «DHF EFZ Eisenwaren/DHA EBA Eisenwaren» und «DHF EFZ Haushalt/DHA EBA Haushalt» hat Swissavant – Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt mit Datum vom 11. April 2020 den Antrag bei der zuständigen Kommission für Qualifikationsverfahren (KQV) der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) gestellt, es sei die praktische Arbeit für die Auszubildenden mit vorgegebener praktischer Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan unter Beachtung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in unseren (Ausbildungs-)Branchen durchzuführen.
Die Kommission für Qualifikationsverfahren werden demzufolge in den nächsten Tagen die Anträge von Swissavant zur Durchführung der beruflichen Qualifikationsverfahren einlässlich prüfen und entsprechend an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Empfehlung abgeben. Zum jetzigen Zeitpunkt wird erwartet, dass den Anträgen von Swissavant zur definitiven Durchführung der beruflichen Qualifikationsverfahren im Lehrbetrieb mit VPA vollumfänglich stattgegeben wird.
Keine Abschlussprüfungen
Ausgenommen von diesem Antragsverfahren sind die Abschlussprüfungen in den zwei Qualifikationsbereichen «Allgemeinbildung» (AB) und «Berufskenntnisse» (BK), denn gemäss Richtlinien «Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020», Stand 9. April 2020, finden in beiden Qualifikationsbereichen «AB» und «BK» keine Abschlussprüfungen statt. Die Berechnungsregeln für diese zwei Qualifikationsbereiche können dem Art. 8 und Art. 9 der vorgenannten Richtlinie entnommen werden. Es finden also keine schulischen Abschlussprüfungen in den «Berufskenntnissen» (BK) und der «Allgemeinbildung» (AB) statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der «AB» zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet.
Richtlinien Qualifikationsverfahren 2020, Stand: 09. April 2020