Aktionsplan 2020 zur Stützung des Lehrstellenmarktes im Sommer 2020 – die wichtigsten Fragen und Antworten!
Mit der Publikation des Aktionsplans 2020 zur gezielten Unterstützung des Lehrstellemarktes in unseren vier Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (Eisenwaren und Haushalt; Farben und Elektrofach) haben sich verschiedene Fragen von Seiten der Lehrbetriebe ergeben. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
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1. Wir haben per August 2020 einen neuen Lernenden eingestellt. Was müssen wir unternehmen, um vom Aktionsplan 2020 und von der finanziellen Gutschrift profitieren zu können?
Sie müssen nichts unternehmen. Der Aktionsbonus 2020 wird bei der Rechnungsstellung für den ersten überbetrieblichen Kurs (üK) automatisch abgezogen.
2. Wir haben letztes Jahr eine Lernende eingestellt, die nun das erste Lehrjahr wiederholen muss und im August 2020 nochmals beginnen wird. Kommt hier der Aktionsplan 2020 auch zur Anwendung?
Nein, der Aktionsplan 2020 gilt nur für neu abgeschlossene Lehrverhältnisse per August 2020.
3. Wir haben aktuell noch Zahlungsausstände bei Swissavant. Wird die finanzielle Gutschrift aus dem Aktionsplan 2020 mit den Zahlungsausständen verrechnet?
Nein, der Aktionsplan 2020 ist nur für Ausbildungsfirmen ([Nicht –]Mitgliedsfirmen) gültig, die keinen Zahlungsausstand und/oder keinen Zahlungsverzug Swissavant aufweisen.
4. Unsere Lernende hat soeben die zweijährige Ausbildung zur Detailhandelsassistentin (DHA) erfolgreich bestanden und wird nun per August 2020 noch die verkürzte zweijährige Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau (DHF) absolvieren. Gilt hier der Aktionsplan 2020?
Nein, der Aktionsplan 2020 greift nur und ausschliesslich für neue Lehrverhältnisse ab August 2020.
5. Wir werden per August 2020 einen Lernenden von einem anderen Lehrbetrieb unserer Branche übernehmen. Gilt hier der Aktionsplan 2020 ebenfalls?
Nein, der Aktionsplan 2020 gilt nur für neu abgeschlossene Lehrverträge mit Beginn im ersten Lehrjahr per August 2020.
6. Wir werden einen neuen Lernenden einstellen, allerdings erst per September 2020. Kommt der Aktionsplan 2020 in diesem Fall zur Anwendung?
Ja, der Aktionsplan 2020 gilt für alle neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse für das Lehrjahr 2020/2021.
7. Wir sind Nichtmitglied von Swissavant und möchten nun «Mitglied» werden, um vom Aktionsplan 2020 profitieren zu können. Was müssen wir unternehmen?
Nehmen Sie mit Swissavant – Wirtschaftsverband Handwerk und Haushalt Kontakt auf. Die Hauptnummer lautet 044 / 878 70 50, die E-Mail Anschrift: info@swissavant.ch. Unsere Mitgliederbetreuung wird Sie gerne beraten.
8. Wir sind per Ende 2019 aus dem Verband Swissavant ausgetreten und möchten nun wieder eintreten, um vom Aktionsplan 2020 profitieren zu können.
Selbstverständlich nehmen wir Sie gerne wieder als Mitglied in unseren Verband auf. Allerdings können wir in diesem Fall die Vorzüge des Aktionsplans 2020 leider nicht gewähren.
9. Wir sind zwar nicht Mitglied von Swissavant, aber dafür beim Verband der Schweizer Farbenfachhändler (VSF). Können wir als Ausbildungsbetrieb ebenfalls vom Aktionsplan 2020 profitieren?
Ja, die Mitglieder unserer zwei Partnerverbände VSF (Branche Farben) und EIT.swiss (Branche Elektrofach) profitieren ebenfalls vom Aktionsplan 2020, wenn ein neues Lehrverhältnisse im Sommer 2020 und im Detailhandel abgeschlossen wird.