2. ordentliche Versammlung der AK Forte
Konstante Verwaltungskostenbeiträge 2023 verabschiedet

I Aktuelles

Die Vorstandsmitglieder aus den 11 Gründerverbänden der Ausgleichskasse Forte haben am 12. Mai 2022 in Luzern die zweite ordentliche Versammlung abgehalten und dabei einstimmig das Protokoll der Gründungsversammlung vom 17. November 2021, die vom Ausschuss beantragten Zusätze für das Organisationsreglement der AK Forte (Entschädigungen) sowie die konstanten Verwaltungskostenbeiträge 2023 für die rund 4 500 angeschlossenen Unternehmungen aus den diversen Wirtschaftskreisen genehmigt.


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«Die operative und administrative Umstellung während des Jahreswechsels 2021/2022 von den drei Ausgleichskassen Schreiner, Gärtner & Floristen und Verom hin zur neuen Ausgleichskasse Forte konnte dank eines Extra-Efforts vonseiten aller Mitarbeitenden ohne grössere Probleme vollzogen werden.», freut sich Dr. Urs Fischer, Direktor der neuen AK Forte.

 

 

Die gut besuchte Vorstandsversammlung mit 21 Mitgliedern (von insgesamt 24) musste das erste Mal zu traktandierten Sachgeschäften der AK Forte eine verbindliche Beschlusslage erarbeiten.

Erfolgreicher Auftakt
Da im Auftaktjahr weder ein testierter Rechnungsabschluss noch eine Hauptrevision oder ein Budgetabgleich vorlag resp. in diesen Sachgeschäften Beschlüsse vorzunehmen waren, gab der Präsident der AK Forte, Christoph Rotermund, zusammen mit dem Direktor der AK Forte, Dr. Urs Fischer, einen vertieften Einblick auf die erfolgreiche technische, operative wie personelle Umstellung hin zur AK Forte ab. Ein zusammenfassender Bericht zuhanden der Vorstandsversammlung für die ersten drei operativen Monate, der in der Summe die Richtigkeit der vollzogenen Fusion zwischen den drei Ausgleichskassen (Schreiner, Gärtner & Floristen und Verom) zur AK Forte eindrücklich unterstreicht, widerspiegelte das vielfältige, anspruchsvolle Aufgabengebiet in den verschiedenen Sozialbereichen. Dr. Urs Fischer freut sich zurecht über die gelungene Auftaktphase im ersten Quartal 2022: «Die operativen Aufgaben im Nachgang der Fusion zur neuen Ausgleichskasse AK Forte waren sehr umfangreich und anspruchsvoll, denn die zahlreichen Umstellungen mussten auch über den Jahreswechsel 2021/2022 vorgenommen werden. Bekanntlich befinden sich die Ausgleichskassen mit ihrem ordentlichen AHV-Geschäft während eines Jahreswechsels in der Hochsaison. Da praktisch alles reibungslos umgestellt werden konnte, ist dem engagierten Team der AK Forte, das einen grossen Extra-Effort leistete, ein Dank auszusprechen.»

Wolfensberger referierte
Im Anschluss an die protokollarischen Beschlüsse beglückwünschte Herr Olaf Wolfensberger, Leiter Aufsicht und Organisation im Bereich AHV des BSV, offiziell die anwesenden Vorstandsmitglieder und die Geschäftsleitung zur vollzogenen AHV-Fusion und damit zur neuen AK Forte. Eine Ausgleichskassenfusion mit 11 Gründerverbänden, so Referent Wolfensberger weiter, bringt gesetzesbedingt eine nicht unerhebliche rechtliche wie administrative Arbeitslast mit sich und erfordert in Anbetracht der gesetzlich geforderten Mehrheitsbeschlüsse gegenüber allen Gründerverbänden eine verständliche und nachvollziehbare Kommunikationspolitik.

Kassenvorstand ist oberstes Gremium
Wolfensberger referierte als geladener Gast der zweiten Vorstandsversammlung zum spannenden Thema «Verantwortung der Vorstandsmitglieder einer Ausgleichskasse».
Im Schweizer AHV-Gesetz und damit konkret im Art. 58, Abschnitt «Organisation», wird das Verantwortlichkeitsprofil von Vorständen einer Ausgleichskasse umfassend und detailliert festgehalten. So ist der Kassenvorstand das oberste Organ einer Verbandsausgleichskasse und hat unter anderem in dieser Verantwortung beispielsweise die interne Organisation der Kasse zu bestimmen oder, wenn notwendig, die Ernennung des Kassenleiters vorzunehmen. Die Vorstandsmitglieder einer Ausgleichskasse müssen zudem Schweizer Bürger sein und gleichzeitig als Versicherte oder Arbeitgeber eben dieser Ausgleichskasse angeschlossen sein.

Gutes Zeugnis
Der kompetente Gastreferent Wolfensberger bescheinigte am Ende seines Vortrages anhand eines informativen Zahlen- und Quervergleichs mit anderen kantonalen oder (Verbands-)Ausgleichskassen der neuen AK Forte bei allen wichtigen Parametern ein gutes Zeugnis. Der gesamte Kassenvorstand der AK Forte trifft sich inskünftig für die anstehenden Sachgeschäfte an folgenden Terminen in den Jahren 2022 und 2023: 9. November 2022, 12. Mai 2023 sowie 8. November 2023.

Der Kassenvorstand der AK Forte hat an seiner Frühlingsversammlung 2022 die Beibehaltung der attraktiven Verwaltungskostensätze für das nächste Jahr 2023 einstimmig verabschiedet. Die Kostenbeiträge für die Selbstständigerwerbenden betragen 1‰ des AHV-pflichtigen Einkommens. Für die Nichterwerbstätigen 3% der AHV-Beiträge. Somit gelten diese ebenfalls unverändert für das nächste Jahr.

Weitere ausführliche Informationen zur Ausgleichskasse Forte: www.akforte.ch