111. GV 2020: Erneut digital – AHV-Fusion angestrebt!
Die 111. Generalversammlung 2021 von Swissavant findet erneut digital und ohne Anwesenheit der Mitglieder statt.
Vor dem Hintergrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand von Swissavant Mitte Dezember 2020 einstimmig entschieden, die 111. ordentliche Generalversammlung vom Montag, den 29. März 2021 digital und ohne Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen.
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Alle Jahre wieder: Die ordentliche Generalversammlung steht an. Doch die seit Wochen angespannte epidemiologische Lage beschäftigt die Menschheit und damit die Mitglieder aus Industrie und Handel weiterhin, die Planungsunsicherheit ist nach wie vor sehr gross.
Swissavant wird deshalb die 111. Generalversammlung 2021 am Montag, den 29. März 2021 digital auf der Geschäftsstelle, Neugutstrasse 12, in 8304 Wallisellen, und ohne physische Präsenz der Mitglieder durchführen. Die Tagesordnungspunkte werden dabei – ausgenommen ist hiervon die angestrebte AHV-Fusion der drei Ausgleichskassen AK Gärtner & Floristen, AK Schreiner und AK Verom – auf das statutarische Minimum beschränkt.
Alle Mitglieder aus Industrie und Handel können ihre Rechte durch eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe ausüben. Der Link zur digitalen Abstimmung sowie alle notwendigen Informationen zur 111. Generalversammlung 2021 erhalten die Mitglieder zum gegebenen Zeitpunkt per Push-Mail zugestellt.
Anträge, individuelle Fragen oder Anregungen können schriftlich vom 1. März 2021, 08:00 Uhr, bis 15. März 2021, 18:00 Uhr, an die Postadresse: Swissavant, Postfach, 8304 Wallisellen oder per E-Mail an antrag@swissavant.ch eingereicht werden.
An dieser Stelle ist allen Mitgliedern aus Industrie und Handel ein grosser Dank für das geschätzte Verständnis auszusprechen und trotz der schwierigen Ausgangslage ein erfolgreiches Kalenderjahr 2021 zu wünschen.